Haftpflichschadengutachten

 

Erstellung von Gutachten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Weiterhin Ermittlung der entstandenen Wertminderung, Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes, Festlegung der Reparaturdauer, Dauer der Ersatzbeschaffung bei Totalschäden.

Die Kosten des Gutachtens bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt Grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung, da nach ständiger Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählt, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

 

 

 

Frank Morschett (Kfz. - Sachverständiger)

Carl - Zeiss - Straße 19a

66740 Saarlouis (Industriegebiet Röderberg)

Tel.: 0 68 31 / 89 27 76

Fax.: 0 68 31 / 89 29 68

E-M@il: info@gutachter-morschett.de

 

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